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   BVerfG, 17.07.1991 - 2 BvR 1570/89   

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BVerfG, 17.07.1991 - 2 BvR 1570/89 (https://dejure.org/1991,7076)
BVerfG, Entscheidung vom 17.07.1991 - 2 BvR 1570/89 (https://dejure.org/1991,7076)
BVerfG, Entscheidung vom 17. Juli 1991 - 2 BvR 1570/89 (https://dejure.org/1991,7076)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versagung der Einsichtnahme in das Bundeszentralregister für einen Rechtsanwalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BVerfG, 17.07.1991 - 2 BvR 1570/89
    a) Das in Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG verbürgte allgemeine Persönlichkeitsrecht gewährleistet die aus dem Gedanken der Selbstbestimmung folgende Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte offenbart werden (vgl. BVerfGE 65, 1 [41 f.]).
  • BVerfG, 09.01.2006 - 2 BvR 443/02

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines im Maßregelvollzug Untergebrachten gegen

    So hat das Bundesverfassungsgericht angenommen, dass der Anspruch des Einzelnen auf Information über die ihn betreffenden Eintragungen im Bundeszentralregister nicht nur aus § 42 Abs. 1 BZRG, sondern auch aus dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung folgt, dem diese einfachgesetzliche Bestimmung Rechnung trägt (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Juli 1991 - 2 BvR 1570/89 -, JURIS).
  • BVerfG, 20.12.2016 - 2 BvR 1541/15

    Anspruch eines Strafgefangenen auf Einsicht in seine Krankenakte (Grundrecht auf

    Auch der fehlende Zugang zum Wissen Dritter über die eigene Person kann die von Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG geschützte individuelle Selbstbestimmung berühren (vgl. BVerfGE 65, 1 ; BVerfGK 7, 168 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Juli 1991 - 2 BvR 1570/89 -, juris, Rn. 3; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 17. November 1992 - 1 BvR 162/89 -, juris, Rn. 7; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 16. September 1998 - 1 BvR 1130/98 -, juris, Rn. 8 ff.).
  • BVerwG, 28.11.2007 - 6 A 2.07

    Bundesnachrichtendienst; Daten; Dateien; Akten; Auskunftsanspruch;

    So hat das Bundesverfassungsgericht angenommen, dass der Anspruch des Einzelnen auf Information über die ihn betreffenden Eintragungen im Bundeszentralregister nicht nur aus § 42 Abs. 1 BZRG, sondern auch aus dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung folgt, dem diese einfachgesetzliche Bestimmung Rechnung trägt (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 17. Juli 1991 - 2 BvR 1570/89 - juris).
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